Das Gute für Sie ist, dass Ästhetik im Fachklinikum Mainschleife Ihnen die Beratungsgebühr im Falle einer Behandlung auf den Behandlungspreis anrechnet.
Was ist die Beratungsgebühr und warum muss diese Gebühr erhoben werden?
Es kommt vor, dass potenzielle Kunden von Schönheitsbehandlungen nicht wissen, dass bereits Kosten für eine Beratung anfallen. Gemäß den Vorschriften des Gesetzgebers handelt es sich bei einem Beratungsgespräch bei einem ästhetisch-plastischen Chirurgen um eine ärztliche Dienstleistung und ist daher kostenpflichtig.
Leider ist eine kostenlose Beratung gemäß der Berufsordnung der Ärzte/ Bundesärztekammer gesetzlich nach § 12.Abs.1 definitiv nicht erlaubt.
Auszug:
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen
(1) Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelungen gelten. Die Sätze nach der GOÄ dürfen nicht in unlauterer Weise unterschritten werden.
(2) Die Übermittlung von Daten an Dritte zum Zweck der privatärztlichen Abrechnung ist nur zulässig, wenn die Patientin oder der Patient in die Übermittlung der für die Abrechnung erforderlichen Daten nachweisbar eingewilligt hat.
(3) Ärztinnen und Ärzte können Verwandten, Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen, mittellosen Patientinnen und Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.
(4) Auf Antrag einer oder eines Beteiligten gibt die Ärztekammer eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit der Honorarforderung ab.